Informationen für Gruppensicherheitsvertreter*innen (GSV)

Als Mitarbeitende unterst¨¹tzen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchf¨¹hrung der Unfallverh¨¹tungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden M?ngel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeintr?chtigen.

Als Gruppensicherheitsvertreter*in (GSV) unterst¨¹tzen Sie Ihre/n Vorgesetzte*n bei der Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsvorgaben in Ihrer Forschungsgruppe und koordinieren die erforderlichen Massnahmen. Ausserdem sind Sie sind Sie Anlaufstelle f¨¹r die anderen Gruppenmitglieder bei Fragen zur Arbeitssicherheit, sowie Ansprechperson der Abteilung SGU.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen, welche zudem im DownloadPflichtenheft (PDF, 229 KB) zusammengefasst sind.

Arbeitssicherheit

Ziel der Arbeitssicherheit ist es, Verletzungen, Unf?lle und Erkrankungen an der ETH zu vermeiden. Sei es im Labor, in der Werkstatt, w?hrend Studierendenpraktika und Exkursionen, im Betriebsraum oder im B¨¹ro: Arbeitssicherheit ist immer Teamarbeit, d.h. Vorgesetzte, Mitarbeitende, Dozierende, Studierende, Lernende und SGU arbeiten hier eng zusammen.

Als GSV ¨¹bernehmen Sie hierbei u.a. folgende Aufgaben:

  • Sicherheitsbestimmungen der ETH Z¨¹rich sowie der Gruppe mit Unterst¨¹tzung des/der Vorgesetzten durchsetzen
  • Meldung von relevanten Vorf?llen und Ereignissen, sowie von Sicherheitsm?ngeln an SGU, um gemeinsam das weitere Vorgehen und Massnahmen zu definieren
  • Instruktion neuer Mitglieder in der Gruppe (Laborregeln, Vorgehen im Notfall, etc.) sowie Ausbildung der Gruppenmitglieder an Sicherheits-relevanten Anlagen und Einrichtungen
  • Ansprechperson bei internen und externen Begehungen und Audits
  • Mitwirkung bei der Abwicklung von Sachsch?den

Abh?ngig von Ihrem Arbeitsfeld k?nnen f¨¹r Sie verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit relevant sein. Informieren Sie sich hier zu den verschiedenen Themen:

Es gilt der Grundsatz, dass bei m?glichen Absturzh?hen von mehr als zwei Metern Schutzmassnahmen zu treffen sind. Bereits eine Leiter, die Ihnen erlaubt, auf ¨¹ber zwei Meter hinaufzusteigen, macht Sie zu einem H?henarbeiter*innen.
Wann immer m?glich werden zur Absturzsicherung kollektive Schutzmassnahmen eingesetzt, das sind beispielsweise Ger¨¹ste, Gel?nder, Hubarbeitsb¨¹hnen und Auffangnetze. Bei Reparatur-, Montage- oder Unterhaltsarbeiten ist es nicht immer m?glich, diese Einrichtungen zu installieren. In diesen F?llen muss pers?nliche Schutzausr¨¹stung gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden.
Arbeiten mit Anseilschutz f?llt unter ?Arbeiten mit besonderen Gefahren?. PSAgA darf nur von nachweislich geschulten und trainierten Personen verwendet werden. Die Ausbildung muss mindestens einen Tag umfassen. Arbeiten in der H?he d¨¹rfen nie alleine ausgef¨¹hrt werden.

Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen beim Arbeiten in der H?he f¨¹r ETH-Mitarbeitende sind die sog. ?8 Lebenswichtigen Regeln? der SUVA:

  • Sie verwenden den Anseilschutz nur, wenn technisch keine kollektiven Schutzmassnahmen wie Auffangnetze oder ein Seitenschutz m?glich sind
  • Sie arbeiten nur mit Anseilschutz, wenn sie sich dazu in der Lage f¨¹hlen und daf¨¹r ausgebildet sind
  • Sie untersuchen ihre PSAgA vor und nach jedem Einsatz auf offensichtliche Sch?den
  • Sie sprechen mit der vorgesetzten Person ab, welches Sicherungssystem f¨¹r den Arbeitseinsatz geeignet ist und wenden Ihre PSAgA stets richtig an
  • Sie sichern sich ausschliesslich an Anschlagpunkten (Ankerpunkten), die sie zusammen mit ihrer vorgesetzten Person im Voraus bestimmt haben
  • Sie passen Auffanggurt und Helm dem K?rper an und sorgen daf¨¹r, dass sie optimal sitzen
  • Sie benutzen ortsfeste Leitern mit Steigschutzsystemen nur, wenn Sie spezifisch daf¨¹r ausgebildet und ausger¨¹stet sind, und benutzen immer den zum Steigschutzsystem passenden Schlitten/L?ufer
  • Sie arbeiten nie allein, wenn sie sich mit PSAgA sichern. Vor Arbeitsaufnahme sprechen Sie das Rettungskonzept mit der vorgesetzten Person und den beteiligten Kolleg*innen ab

Kontakt

Bereiche mit einer besonderen Gef?hrdung (z.B. Chemielabor, Werkstatt, Biolabor, Chemikalienschrank, Gasflaschenschrank etc.) und solche, die besondere Schutzmassnahmen erfordern (z.B. Laserschutzbrille, Schutzbrille, Geh?rschutz etc.), sind entsprechend zu kennzeichnen.
Sie ben?tigen Gefahrenaufkleber, Warnhinweise, Gebotszeichen? St?bern Sie in unserem ?.

Kontakt

Sie betreiben einen Laser der Klasse 3B oder 4? Dann m¨¹ssen Sie eine*n Laserschutzbeauftragte*n mit einem entsprechenden Pflichtenheft bestimmen und diesen an die Sektion Betrieblichen Umwelt- und Strahlenschutz (BUSS) melden. Die rechtlichen Anforderungen an den Laserschutz in der Schweiz finden Sie in der Suva-Brosch¨¹re externe Seite?Achtung Laserstrahl?. Bei Fragen zur Lasersicherheit, schreiben Sie bitte ein E-Mail an , die Sektion BUSS unterst¨¹tzt Sie gerne.

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Sie arbeiten im Bereich Medizintechnik und entwickeln technische Ger?te zur Anwendung an Patienten, wie z.B. Infusionspumpen, Herzschrittmacher, Dialysemaschinen oder Prothesen aller Art? Wenn Sie Fragen haben, z.B. zur Produktsicherheit oder zu eingesetzten Materialien, oder falls Sie eine Beratung zu ihren Arbeitsabl?ufen w¨¹nschen, wenden Sie sich bitte an .

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Arbeiten mit ionisierender Strahlung, z.B. mit radioaktiven Stoffen ab einer bestimmten Aktivit?t und/oder mit R?ntgenger?ten, sind bewilligungspflichtig. Ausserdem muss ein*e Strahlenschutzsachverst?ndige*r ernannt werden, die/der ¨¹ber eine vom Bundesamt f¨¹r Gesundheit (BAG) anerkannte Ausbildung verf¨¹gt.
Wenn Sie ein Bewilligungsgesuch stellen, eine tempor?re Forschungst?tigkeit im Ausland ausf¨¹hren wollen und nur dort beruflich strahlenexponiert sind oder allgemeine Fragen zum Strahlenschutz haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Silke Kiesewetter.

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Dr. Silke Kiesewetter
Dozentin am Departement Chemie und Angewandte Biowissenschaften
Stellvertretende Leiterin Abt. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Abt. Sicherheit, Gesundheit, Umw.
Wolfgang-Pauli-Str. 14
8093 Z¨¹rich
Schweiz


Betrieblicher Umweltschutz

Zu den Aufgaben des Betrieblichen Umweltschutzes geh?rt die Umsetzung des Umweltrechts, insbesondere in Bezug auf Gew?sserschutz, Luftreinhaltung und Sonderabfallvermeidung/-entsorgung. Die Bereiche Industrie-/Chemieabwasser, Prozess-/Chemieabluft, Sonderabfall, Lagerung gef?hrlicher Stoffe, L?schwasserr¨¹ckhaltung und G¨¹terumschlagplatzabsicherung geh?ren dabei zu den Kernaufgaben. Der Betriebliche Umweltschutz unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Wichtige rechtliche Grundlagen sind: Umweltschutzgesetz, St?rfallverordnung, Gew?sserschutzgesetz, Luftreinhalteverordnung, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Verordnung ¨¹ber die Vermeidung und Entsorgung von Abf?llen (VVEA) und Verordnung ¨¹ber den Verkehr mit Abf?llen (VeVa). Inhaltlich bedeutet dies z.B., dass Sonderabf?lle auf ein Minimum reduziert und die Menge radioaktiver Abf?lle geringgehalten werden sollen oder dass grunds?tzlich keine Chemikalien via Abwasser oder Abluft in die Umwelt gelangen sollen. Dazu tragen alle ETH-Angeh?rigen ? konkret Professoren*innen, Werkstattleitende, Institutsleitende, Abteilungsleitende, Stabsleitende, Mitarbeitende, Lernende und Studierende ? ihren Teil bei.

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